Hinweise für Betroffene 

In der Regel haben Sie einen Leistungsantrag gestellt, und der Leistungserbringer hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Eventuell befinden Sie sich auch in einem Rechtsstreit mit einem Leistungserbringer, und zur Klärung des Rechtsstreits wird das Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben. Wenn Sie die beantragte Leistung erhalten möchten, haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Sie können das Gutachten grundsätzlich ablehnen, dies wird aber in der Regel eine negative Leistungsentscheidung nach sich ziehen. 

Der Auftraggeber des Gutachtens wird Ihnen in der Regel ein paar mögliche GutachterInnen in Ihrer Region vorschlagen. Gemäß § 109 SGG haben Sie aber auch die Möglichkeit, die Be-gutachtung durch einen Gutachter ihrer Wahl zu beantragen.

Die gutachtliche Untersuchung besteht primär aus einem mehrstündigen Untersuchungsgespräch, welches überwiegend als freies Gespräch gestaltet ist.  

Bitte beachten Sie, dass Sie sich vor Beginn der Untersuchung ausweisen müssen. Bringen Sie dazu ein gültiges Ausweisdokument mit.

Eine Begutachtung ist nur möglich, wenn wir uns nicht bereits aus einem anderen therapeutischen Kontext oder privat näher kennen. In der Regel ist eine Begutachtung in diesen Fällen wegen möglicher Befangenheit abzulehnen.

Vor der Untersuchung stelle ich mich vor und kläre Sie ausführlich über den Ablauf der gutachtlichen Untersuchung auf. Sie haben ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Idealerweise können wir die Untersuchung ohne Anwesenheit einer dritten Person durchführen. Sollten Sie aber auf die Anwesenheit einer Begleitperson bestehen, so werde ich dies respektieren. Diese verpflichtet sich jedoch dazu, die Rolle eines "stillen Beobachters" einzunehmen, um die Untersuchungssituation nicht zu verfälschen.

Um die gutachtlichen Fragen objektiv und sachgerecht beantworten zu können, bin ich auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Sie sollten die gestellten Fragen so offen und ausführlich wie möglich beantworten. Dabei sollten Sie ehrlich sein. Sollten Sie Fragen nicht beantworten können oder wollen, so werde ich dies natürlich respektieren, es kann jedoch sein, dass dies zu einer eingeschränkten Beurteilbarkeit führt und damit die Beantwortung der gutachtlichen Fragen ggf. zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden kann.

Mit der Begutachtung erklären Sie sich bereit, dass das Gutachten dem Auftraggeber in schriftlich ausgearbeiteter Form zur Verfügung gestellt wird.

In der Regel gibt es aus meiner Sicht keine Abhaltungen, dass Ihnen das Gutachten durch den Auftraggeber zur Kenntnis gebracht wird. Dies wird von mir so im Gutachten vermerkt.

Bitte beachten Sie, dass ich nicht über das Ergebnis Ihres eventuellen Antrags, der zur Begutachtung geführt hat, entscheide. Dies obliegt dem Auftraggeber des Gutachtens. Ich stelle lediglich meinen medizinischen Sachverstand als Unterstützung in der Entscheidungsfindung zur Verfügung. Demnach kann ich Ihnen nach der Begutachtung auch kein "Ergebnis" mitteilen.

Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse oder Englischkenntnisse verfügen, so ist ein Dolmetscher erforderlich. Bitte beachten Sie, dass dies kein Angehöriger oder naher Freund/Freundin sein kann.

Ein Dolmetscher würde im Vorfeld in Absprache mit dem Auftraggeber durch mich organisiert werden. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel der Auftraggeber.

 

 

 

 

Organisatorische Hinweise

Die gutachtliche Untersuchung erfolgt in den Räumlichkeiten Herminenstraße 3 in Bückeburg.

Die Räume sind über den rückwärtigen Eingang auch barrierefrei zugänglich. Innerhalb des Gebäudes ist alles barrierefrei. Es steht ein Gäste-WC zur Verfügung.

Für die gesamte Begutachtung sind je nach Komplexität der Fragestellung in der Regel 4 - 6 Stunden zu veranschlagen. Pausen werden nach Bedarf gewährt.

Bitte nehmen Sie sich idealerweise an dem Tag der Begutachtung nichts Weiteres vor und erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.

Nehmen Sie sich etwas zu Essen oder zu Trinken mit und denken Sie an eventuelle Medikamente, die Sie einnehmen müssen. Denken Sie auch an eventuelle Notfallmedikamente. Als DiabetikerIn denken Sie bitte an Ihr Insulin.

Beachten Sie, dass das intensive Sprechen über psychische Belastungen und Symptome selber belastend sein kann. Achten Sie darauf, eventuelle Stabilisierungsmöglichkeiten und ggf. Notfallmedikamente griffbereit zu haben. Bedenken Sie, dass Sie nach einer anstrengenden Begutachtung auch noch die Heimreise antreten müssen und planen Sie ggf. eine Begleitung hierfür ein.

Eine körperliche Untersuchung und Blutentnahme können notwendig sein.

Wenn möglich, können Sie auch gerne aktuelle Laborbefunde (nicht älter als 4 Wochen) mitbringen. 

Sollten Sie verordnet Psychopharmaka einnehmen (Neuroleptika, Antidepressiva, Benzodiazepine), so veranlassen Sie möglichst im Vorfeld eine aktuelle Medikamenten-spiegelbestimmung (z.B. über den Hausärztin/Hausarzt oder Facharzt/-ärztin) und bringen den Befund mit. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. die Kosten hierfür selber tragen müssen.



 

 

Wer sitzt schon gerne lange in vollen Warteräumen und füllt ein kleingedrucktes Stück Papier, welches auch noch schlecht kopiert wurde aus? Sie nicht? Müssen Sie auch nicht!
Ich nutze nämlich Idana. Hier können Sie die Fragebögen bequem an ihrem Laptop oder ihrem Smartphone ausfüllen- in aller Ruhe. Ich bekomme dann die Fragebögen schon bevor Sie zu mir in die Praxis gehen- so sparen wir gemeinsam Zeit und Nerven.
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Sie bekommen vor dem Gutachtentermin ein Anschreiben mit einem QR-Code bzw. einem Link, über die Sie datenschutzkonform mit jedem Webbrowser einen individuell auf Sie abgestimmten Fragebogenkatalog beantworten können. 
 

© Dr. med. Marco Wrenger. Alle Rechte vorbehalten. 

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