Die Erstellung eines Gutachtens ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die neben einem profunden Kenntnisstand im medizinischen Fachgebiet und angrenzender Fachdisziplinen auf dem neuesten Stand der medizinischen Forschung eine sorgsame Arbeitsweise erforderlich macht.

Im psychosomatischen Fachgebiet ist es darüber hinaus unabdingbar, den zu begutachtenden Probandinnen und Probanden einerseits unparteiisch und objektiv, andererseits aber auch empathisch und respektvoll-zugewandt gegenüberzutreten.

Daher nehme ich mir ausreichend Zeit für die Untersuchung, für die Aufklärung und für Fragen der Probanden und Probandinnen.

Ich verpflichte mich zu kontinuierlicher Fortbildung. Ich bin wirtschaftlich unabhängig und unparteilich, die Gutachten orientieren sich ausschließlich an den objektiven Fakten und den Untersuchungsbefunden, die mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben werden.

 

Hinweise für Auftraggeber 

Die Begutachtung erfolgt sowohl im Rahmen finaler Begutachtungsfragen (z.B. Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit) als auch im Rahmen von Kausalitätsgutachten (z.B. zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgestörungen im Rahmen von Arbeitsunfällen oder nach dem Opferentschädigungsgesetz OEG) unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsgrundlagen.

Gutachtenaufträge im Fachgebiet Psychosomatik und Psychotherapie können mit den vorhandenen Aktenbefunden an die Postanschrift oder an die hier hinterlegte Postfachadresse geschickt werden.

Die Aktensichtung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 Woche. Eventuelle Rückfragen können hier geklärt werden. Je nach Ausgangssituation orientiert sich die Kostennote nach den jeweiligen Gebührenkatalogen (z.B. JVEG oder GOÄ). Auch individuelle Vereinbarungen sind möglich. 

Für die Gutachtenerstellung (mit Ausnahme von Gutachten, die direkt einen heilkundlichen Bezug haben) besteht Umsatzsteuerpflicht. Die Kosten verstehen sich daher zzgl. 19 % Umsatzsteuer (ab 01.01.2024).

Nach Bestätigung der Auftragsannahme erfolgt die schriftliche Einbestellung der zu begutachtenden Person zum persönlichen Untersuchungstermin (in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen). 

Die gutachtliche Untersuchung und Auswertung der Befunde erfolgt vollständig in persönlicher Leistungserbringung ohne Inanspruchnahme von Assistenzpersonal durch Herrn Dr. med. Marco Wrenger.

Nach der gutachtlichen Untersuchung erfolgt die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens und Zusendung an den Auftraggeber (in der Regel innerhalb von 2 Wochen).

Der Aufbau der Gutachten folgt dabei den Empfehlungen der vorhandenen Leitlinien, berücksichtigt sämtliche im Gutachtenauftrag aufgeführte Fragen und verfolgt das Ziel einer klaren Struktur und einer allgemeinen Verständlichkeit unter größtmöglicher Vermeidung medizinischer Fachsprache.

Eine Begutachtung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die schriftliche Abfassung erfolgt in deutscher Sprache.

Bei fehlenden Verständigungsmöglichkeiten wird im Vorfeld des Gutachtens in Absprache mit dem Auftraggeber ein Dolmetscher organisiert.

 

 

Inhalt der Begutachtung 

Vor dem Untersuchungstermin erfolgt ein Studium der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Aktenlage.

Der Schwerpunkt der persönlichen Begutachtung liegt in einem in der Regel mehrstündigem explorativen Untersuchungsgespräch im Fachgebiet Psychosomatik und Psychotherapie unter Berücksichtigung psychiatrischer Aspekte, welches aus freien Gesprächsanteilen und aus höher strukturierten Anteilen bis hin zum standardisierten Interview bestehen kann.

Das Gespräch erfolgt auf psychodynamischer Grundlage und berücksichtigt die Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik OPD-3 sowie verhaltenstherapeutische Aspekte.

Die Darstellung des psychopathologischen Befundes orientiert sich an den AMDP-Kriterien, die Diagnosestellung an den gültigen Diagnosesystemen der ICD-10 (unter Berücksich-tigung des DSM-V und der Entwicklungen der ICD-11, wo erforderlich). Bei Fragen zur beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgt eine Beurteilung nach den Kriterien des Mini-ICF und gemäß den Kriterien zur Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit nach Schneider et al.

Ergänzt wird die Untersuchung standardmäßig durch eine auf den Fall abgestimmte testpsychologische Untersuchung (z.B. PHQD, BDI-II, BSS, GAF, IES, Deutscher Schmerzfragebogen etc.) sowie ein obligates Screening der Beschwerdevalidität. Bei Auffälligkeiten kann dies dann durch weitere Testdiagnostik ergänzt werden (inkl. neuropsychologisches Screening NAB und standardisiertes Interview zur Beschwerdevalidität SIRS-II)

Bei Bedarf kann eine körperliche Untersuchung durchgeführt werden sowie eine Blutentnahme (insbesondere zur Bestimmung des Medikamentenspiegels bei Psychopharmakaeinnahme).

Die Auswertung und schriftliche Ausarbeitung berücksichtigt das jeweilige Rechtsgebiet des Gutachtenauftrags und orientiert sich an den Leitlinien der AWMF, der Fachgesellschaften, der Versorgungsmedizinverordnung, den Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen der DGUV und den Leitlinien der DRV sowie der etablierten Gutachtenliteratur und der aktuellen juristischen Literatur.

 

 

© Dr. med. Marco Wrenger. Alle Rechte vorbehalten. 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.